Die Corona-Pandemie hat neben den gesundheitlichen auch weitreichende wirtschaftliche Auswirkungen. Eine Gruppe, die bei den staatlichen Unterstützungsleistungen weitgehend vergessen wird, sind die Vermieter. So haben Mieter von Gewerbeimmobilien nicht nur einen möglichen Anspruch auf „Corona-Hilfen“. Der Gesetzgeber geht auch davon aus, dass die Corona-Pandemie grundsätzlich ein Umstand ist, der es gebietet, über eine Mietsenkung zu reden. Im vergangenen Jahr gab es zudem ein kurzzeitiges vollständiges Mietmoratorium. Die wirtschaftlichen Nöte der Vermieter, die schließlich auf die Mieteinnahmen angewiesen sind, werden dabei kaum berücksichtigt. Doch es gibt eine wenig bekannte Möglichkeit, wie sich Vermieter in wirtschaftlich schwierigen Zeiten zumindest einen Teil der Grundsteuer für den betroffenen Grundbesitz vom Finanzamt erstatten lassen können. Wann das der Fall ist, schildert Dr. Marcel Krengel im Video.
Vermieter können in Corona-Zeiten Grundsteuer sparen
14. Juni 2021
Dr. Marcel Krengel - Vermieter können in Corona-Zeiten Grundsteuer sparen
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