Kompetenzen Infoportal EN

Nachrichten

Alle Nachrichten zeigen

Veranstaltungen

17.06.2025
#Online
Erfolgreiche Bauvergaben mit Formularen des VHB - Zuschlagskriterien, Wertung von Angeboten, Absage- und Informationsschreiben

In einem auf drei - einzeln buchbare - Kurzwebinare verteilten Workshop möchten wir Ihnen erläutern, wie Sie Bauvergaben mit den Formularen des Vergabehandbuchs erfolgreich gestalten können.
Die dritte Veranstaltung im Juni befasst sich mit den Themen Zuschlagskriterien (FB 227), Öffnung und Wertung von Angeboten (FB 313, 321) sowie Absage- und Informationsschreiben nach § 134 GWB (FB 332, 334).

  • Formulare verstehen, richtig auswählen und ausfüllen
  • Grundlagenwissen und punktuelle Vertiefungen
  • Aktuelle Entwicklungen in Zeiten der Transformation
  • Typische Fehler bei der Dokumentation vermeiden

Für weitere Informationen sowie zur Anmeldung folgen Sie gerne diesem Link!

Tätigkeitsgebiet: Bauvertragsrecht, Vergaberecht

Veranstalter: vhw - Bundesverband Wohnen und Stadtentwicklung

Adresse: #Online

23.06.2025
EU-Beihilferecht für Kommunen - vertiefende Grundlagen

Das europäische Beihilferecht eröffnet zahlreiche Möglichkeiten für eine rechtskonforme Gestaltung. Im Rahmen der Veranstaltung wird gezeigt werden, welche Ansatzpunkte der Beihilfebegriff dafür bietet. Zudem wird auf die einzelnen Ausnahmetatbestände näher eingegangen.

Nähere Informationen zu Programm und Anmeldung finden Sie hier.

Tätigkeitsgebiet: Beihilferecht

Veranstalter: vhw - Bundesverband Wohnen und Stadtentwicklung

Adresse: #Online

24.06.2025
Mannheim (Hybrid-Veranstaltung)
Expertenseminar: Nachtragsberechnung aufgrund tatsächlich erforderlicher Kosten

Mit dem neuen Bauvertragsrecht wurden zum 1.1.2018 die „tatsächlich erforderlichen Kosten“ als Maßstab für die Anpassung der vereinbarten Vergütung im Fall von angeordneten Leistungsänderungen beim Bauvertrag in § 650c Abs. 1 BGB eingeführt. Flankiert wird die Neuregelung durch die Möglichkeit für den Unternehmer, nach § 650c Abs. 2 BGB auf der Grundlage einer fortgeschriebenen Urkalkulation abzurechnen. Es ist dann Sache des Auftraggebers, die Vermutung zu widerlegen, dass die so ermittelte Mehr- oder Mindervergütung den tatsächlich erforderlichen Kosten entspricht. Diese Vorschriften gelten für Architekten- und Ingenieurverträge gem. § 650q Abs. 2 BGB entsprechend.

Obwohl die gesetzliche Regelung seit über drei Jahren gilt, hat sie ihren Weg in die Praxis der Nachtragsaufbereitung und -verhandlung noch nicht vollständig gefunden. Nach der Neuausrichtung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den Vergütungsanpassungsklauseln in § 2 VOB/B wird sich die Bauwirklichkeit aber nicht länger der neuen Ermittlungsmethode verschließen können. Dort, wo die Parteien auf der Grundlage tatsächlich erforderlicher Kosten bereits Nachträge verhandelt haben, zeigen sich viele Fragen im Detail, die baurechtlich und baubetrieblich noch nicht aufgearbeitet sind.

Das Seminar stellt den aktuellen Stand von Rechtsprechung und Literatur dar und zeigt praxistaugliche Strategien zur Aufstellung, Prüfung und Verhandlung von Nachträgen auf. 

Nähere Informationen und Anmeldemöglichkeiten finden Sie hier.

Tätigkeitsgebiet: Architekten- und Ingenieurrecht, Bauvertragsrecht

Adresse: Mannheim (Hybrid-Veranstaltung)

Alle Veranstaltungen zeigen

Kapellmann in Zahlen