Im November 2023 entschied der BGH, dass ein Architekt für rechtliche Fragestellungen den Bauherrn an einen Rechtsanwalt zu verweisen hat. Dieses Urteil hat weitreichende Folgen für die Praxis. Ziel des Seminars ist es, die Tragweite der BGH-Entscheidung darzustellen, den Teilnehmenden die rechtlichen Folgen aufzuzeigen und anhand von Beispielen zu erörtern, wie weit die Beratung gehen darf, ohne dass gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz verstoßen wird. Erbringen Planer beispielsweise Leistungen der Leistungsphase 6 und 7 HOAI, unterstützen sie den Auftraggeber bei der Vorbereitung der Vergabe und der Mitwirkung bei der Vergabe. In diesem Bereich verlangen Auftraggeber häufig, dass Planer auch darüber hinaus Vorschläge zur Vertragsgestaltung unterbreiten, Muster ausfüllen etc. Hier trifft die gelebte Praxis auf Einschränkungen des Bundesgerichtshofs. Das Online-Seminar ist eine Gemeinschaftsveranstaltung von GIBT Colleg e. V. und dem Kommunalen Bildungswerk e. V.
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