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Beratungsschwerpunkte

Anne Baureis berät Auftraggeber und Auftragnehmer in allen Fragen des privaten Bau- und Immobilienrechts, sowohl zur Vertragsgestaltung, zum Vertragsmanagement als auch in streitigen Auseinandersetzungen. Darüber hinaus begleitet Anne Baureis Bauträger von der Projektidee bis zur Realisierung der Bauvorhaben und Wohnungseigentümergemeinschaften. Öffentliche Auftraggeber berät Anne Baureis bei der Vorbereitung und Durchführung von nationalen und europaweiten Vergabeverfahren wie auch während der Realisierung und Umsetzung der entsprechenden Vorhaben.
  
Ein Schwerpunkt der Tätigkeit von Anne Baureis liegt auf dem nachhaltigen Planen und Bauen (Kapellmann green contracts). Ob es um die Umsetzung von ESG-Kriterien in der Praxis oder die Erreichung von Zertifizierungen für bestimmte Projekte geht – Anne Baureis unterstützt Auftraggeber und Auftragnehmer über alle Phasen hinweg: von der Planung, über die Errichtung und Nutzung bis hin zum Rückbau. Anne Baureis ist zudem Mitglied des Deutschen Verbandes der Projektsteuerer und in diesem in der Fachgruppe Klimaschutz in der Bauwirtschaft aktiv.

Ihre Praxiserfahrungen gibt Anne Baureis in vielen Vorträgen und Seminaren sowie im Rahmen ihrer Lehraufträge für Bau- und Immobilienrecht regelmäßig weiter.

Ausgewählte Referenzen

  • Umfassende Beratung von Bauträgerprojekten wie z.B. H36 in Hamburg  
  • Begleitende baurechtliche Beratung der Sanierung des Congress Center Hamburg
  • Strukturierung und Realisierung Totalunternehmerverfahren für öffentliche Auftraggeber, z.B. Schulbaumaßnahmen in Kiel und Hamburg
  • Laufende Projektberatung überregional tätiger Bauunternehmen, auch in streitigen Auseinandersetzungen

Vita

  • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Mannheim, 2004 bis 2009
  • Referendariat am Oberlandesgericht Düsseldorf mit Stationen bei der Santander Consumer Bank AG und Kapellmann sowie CMS Hasche Sigle, 2009 bis 2011
  • Rechtsanwältin in einer Karlsruher Wirtschaftskanzlei, 2011 bis 2015
  • Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht seit 2015
  • Rechtsanwältin bei Kapellmann seit 2015

Weitere Qualifikationen und Mitgliedschaften

  • Mitglied der ARGE Baurecht im Deutschen Anwaltsverein 
  • Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Baurecht e.V.
  • Lehrbeauftragte an der Hochschule Biberach 
  • Lehrbeauftragte für Immobilienrecht an der ISM International School of Management 
  • Lehrbeauftragte an der Leuphana Universität Lüneburg im berufsbegleitenden Masterstudiengang Baurecht und Baumanagement 
  • Mitglied der Fachgruppe Klimaschutz in der Bauwirtschaft des DVP (Deutscher Verband der Projektsteuerer)

Publikationen

Aufsätze

Baureis/Cortis, Das E in ESG – warum es ohne Kenntnisse zum nachhaltigen Bauen nicht mehr geht, Baurecht, Heft 11/2023. Seite 1863-1870

Baureis/Cortis/Giesen/Goesmann/Rodriguez/Stiglmair/Utz, Leitfaden Klimaschutz im Bauwesen – Leistungen und Leistungsbild Projektsteuerung, Fachgruppe Klimaschutz im Bauwesen im DVP e.V.

Baureis/Cortis, Das E in ESG – warum es ohne Kenntnisse zum nachhaltigen Bauen nicht mehr geht, Bauwirtschaft, Heft 01/2023,
Seite 11 ff.

Baureis/Dressel/Friedrich, Allgemein anerkannte Regeln der Technik als Hemmnis für technische Innovationen im Sinne der Nachhaltigkeit? Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht (NZBau), Heft 10/2023, Seite 641

Mattern/Baureis, Mehr Bauvergnügen dank IPA? DAB 06-23, Seiten 34-35 (zum Artikel)

Podcast

anwaltwerden.de, der Podcast für junge Juristinnen und Juristen rund ums Anwalt werden und Anwalt sein.

Veranstaltungen

02.06.2025
#Online
Nachhaltigkeitsberichte, CSRD und ESRS - was kommt auf Unternehmen ab 2025 zu?

Die drei Grundkriterien, wann ein Unternehmen nach den Plänen der EU berichtspflichtig werden soll, stehen bereits fest. Die Kriterien lauten “Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern“, “Unternehmen mit mehr als 40 Mio. Euro Nettoumsatz“ und “Unternehmen mit mehr als 20 Mio. Euro Bilanzsumme.“ Erfüllt also ein Unternehmen zwei der drei Grundkriterien, muss es zukünftig Nachhaltigkeitsberichte liefern.

Obwohl die CSRD-Richtlinien der EU noch in nationales Recht übertragen werden müssen, gibt es jedoch durch die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) bereits jetzt klare Anhaltspunkte dafür, was und wie berichtet werden muss.

Die Referentin bespricht mit Dir, was Du schon jetzt tun kannst und vor allem, welche Deadlines auf Dich zukommen. Ihr unterhaltet Euch zudem über CSRD und die Bedeutungen für Dein Unternehmen. Außerdem weißt Du nach dem Webinar, welche Details in einen Nachhaltigkeitsbericht gehören.

Nähere Informationen zu Programm und Anmeldung finden Sie hier.

Tätigkeitsgebiet: ESG/Nachhaltigkeit/Green Contracts

Veranstalter: eVergabe.de

Adresse: #Online

16.06.2025
#Online
Nachhaltigkeit in der Immobilienwirtschaft: Aktuelle Trends

Das Ziel des Webinars ist es, den Teilnehmern Einblicke in die neuesten Entwicklungen und Trends im Bereich nachhaltiger Immobilien zu vermitteln. Das Seminar soll dazu beitragen, das Verständnis für nachhaltige Baustoffe, Energieeffizienz, Zertifizierungen und Ressourcenmanagement in der Immobilienbranche zu vertiefen. Das Ziel des Webinars ist es, den Teilnehmern Einblicke in die neuesten Entwicklungen und Trends im Bereich nachhaltiger Immobilien zu vermitteln. Das Seminar soll dazu beitragen, das Verständnis für nachhaltige Baustoffe, Energieeffizienz, Zertifizierungen und Ressourcenmanagement in der Immobilienbranche zu vertiefen. 

Nähere Informationen zu Programm und Anmeldung finden Sie hier.

Tätigkeitsgebiet: Immobilienrecht, ESG/Nachhaltigkeit/Green Contracts

Veranstalter: Sugema

Adresse: #Online

02.07.2025
#Online
Wozu dürfen Planer noch beraten? Reichweite und Auswirkungen des BGH-Urteils zur unerlaubten Rechtsberatung

Im November 2023 entschied der BGH, dass ein Architekt für rechtliche Fragestellungen den Bauherrn an einen Rechtsanwalt zu verweisen hat. Dieses Urteil hat weitreichende Folgen für die Praxis. Ziel des Seminars ist es, die Tragweite der BGH-Entscheidung darzustellen, den Teilnehmenden die rechtlichen Folgen aufzuzeigen und anhand von Beispielen zu erörtern, wie weit die Beratung gehen darf, ohne dass gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz verstoßen wird. Erbringen Planer beispielsweise Leistungen der Leistungsphase 6 und 7 HOAI, unterstützen sie den Auftraggeber bei der Vorbereitung der Vergabe und der Mitwirkung bei der Vergabe. In diesem Bereich verlangen Auftraggeber häufig, dass Planer auch darüber hinaus Vorschläge zur Vertragsgestaltung unterbreiten, Muster ausfüllen etc. Hier trifft die gelebte Praxis auf Einschränkungen des Bundesgerichtshofs. Das Online-Seminar ist eine Gemeinschaftsveranstaltung von GIBT Colleg e. V. und dem Kommunalen Bildungswerk e. V.

Nähere Informationen zu Programm und Inhalt finden Sie hier.

Tätigkeitsgebiet: Architekten- und Ingenieurrecht

Veranstalter: GIBT Studieninstitut

Adresse: #Online

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