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Beratungsschwerpunkte

Anne Baureis berät Auftraggeber und Auftragnehmer in allen Fragen des privaten Bau- und Immobilienrechts, sowohl zur Vertragsgestaltung, zum Vertragsmanagement als auch in streitigen Auseinandersetzungen. Darüber hinaus begleitet Anne Baureis Bauträger von der Projektidee bis zur Realisierung der Bauvorhaben und Wohnungseigentümergemeinschaften. Öffentliche Auftraggeber berät Anne Baureis bei der Vorbereitung und Durchführung von nationalen und europaweiten Vergabeverfahren wie auch während der Realisierung und Umsetzung der entsprechenden Vorhaben.
  
Ein Schwerpunkt der Tätigkeit von Anne Baureis liegt auf dem nachhaltigen Planen und Bauen (Kapellmann green contracts). Ob es um die Umsetzung von ESG-Kriterien in der Praxis oder die Erreichung von Zertifizierungen für bestimmte Projekte geht – Anne Baureis unterstützt Auftraggeber und Auftragnehmer über alle Phasen hinweg: von der Planung, über die Errichtung und Nutzung bis hin zum Rückbau. Anne Baureis ist zudem Mitglied des Deutschen Verbandes der Projektsteuerer und in diesem in der Fachgruppe Klimaschutz in der Bauwirtschaft aktiv.

Ihre Praxiserfahrungen gibt Anne Baureis in vielen Vorträgen und Seminaren sowie im Rahmen ihrer Lehraufträge für Bau- und Immobilienrecht regelmäßig weiter.

Ausgewählte Referenzen

  • Umfassende Beratung von Bauträgerprojekten wie z.B. H36 in Hamburg  
  • Begleitende baurechtliche Beratung der Sanierung des Congress Center Hamburg
  • Strukturierung und Realisierung Totalunternehmerverfahren für öffentliche Auftraggeber, z.B. Schulbaumaßnahmen in Kiel und Hamburg
  • Laufende Projektberatung überregional tätiger Bauunternehmen, auch in streitigen Auseinandersetzungen

Vita

  • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Mannheim, 2004 bis 2009
  • Referendariat am Oberlandesgericht Düsseldorf mit Stationen bei der Santander Consumer Bank AG und Kapellmann sowie CMS Hasche Sigle, 2009 bis 2011
  • Rechtsanwältin in einer Karlsruher Wirtschaftskanzlei, 2011 bis 2015
  • Rechtsanwältin bei Kapellmann seit 2015

Weitere Qualifikationen und Mitgliedschaften

  • Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht seit 2015
  • Mitglied der ARGE Baurecht im Deutschen Anwaltsverein 
  • Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Baurecht e.V.
  • Mitglied der Fachgruppe Klimaschutz in der Bauwirtschaft des DVP (Deutscher Verband der Projektsteuerer)
  • Lehrbeauftragte an der Hochschule Biberach 
  • Lehrbeauftragte für Immobilienrecht an der ISM International School of Management 
  • Lehrbeauftragte an der Leuphana Universität Lüneburg im berufsbegleitenden Masterstudiengang Baurecht und Baumanagement 

Publikationen

Aufsätze
2025

Baureis, Handlungsempfehlungen für eine nachhaltige Verwendung von Glasprodukten aus dem Bestand, Merkblatt FKG, 05/2025  

2023

Baureis/Cortis, Das E in ESG – warum es ohne Kenntnisse zum nachhaltigen Bauen nicht mehr geht, Baurecht, Heft 11/2023. Seite 1863-1870

Baureis/Cortis/Giesen/Goesmann/Rodriguez/Stiglmair/Utz, Leitfaden Klimaschutz im Bauwesen – Leistungen und Leistungsbild Projektsteuerung, Fachgruppe Klimaschutz im Bauwesen im DVP e.V.

Baureis/Cortis, Das E in ESG – warum es ohne Kenntnisse zum nachhaltigen Bauen nicht mehr geht, Bauwirtschaft, Heft 01/2023,
Seite 11 ff.

Baureis/Dressel/Friedrich, Allgemein anerkannte Regeln der Technik als Hemmnis für technische Innovationen im Sinne der Nachhaltigkeit? Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht (NZBau), Heft 10/2023, Seite 641

Mattern/Baureis, Mehr Bauvergnügen dank IPA? DAB 06-23, Seiten 34-35 (zum Artikel)

Podcast
2023

anwaltwerden.de, der Podcast für junge Juristinnen und Juristen rund ums Anwalt werden und Anwalt sein.

Veranstaltungen

19.08.2025
#Online
Nachhaltigkeitsberichte, CSRD und ESRS - was kommt auf Unternehmen ab 2025 zu?

Die drei Grundkriterien, wann ein Unternehmen nach den Plänen der EU berichtspflichtig werden soll, stehen bereits fest. Die Kriterien lauten “Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern“, “Unternehmen mit mehr als 40 Mio. Euro Nettoumsatz“ und “Unternehmen mit mehr als 20 Mio. Euro Bilanzsumme.“ Erfüllt also ein Unternehmen zwei der drei Grundkriterien, muss es zukünftig Nachhaltigkeitsberichte liefern.

Obwohl die CSRD-Richtlinien der EU noch in nationales Recht übertragen werden müssen, gibt es jedoch durch die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) bereits jetzt klare Anhaltspunkte dafür, was und wie berichtet werden muss.

Die Referentin bespricht mit Dir, was Du schon jetzt tun kannst und vor allem, welche Deadlines auf Dich zukommen. Ihr unterhaltet Euch zudem über CSRD und die Bedeutungen für Dein Unternehmen. Außerdem weißt Du nach dem Webinar, welche Details in einen Nachhaltigkeitsbericht gehören.

Nähere Informationen zu Programm und Anmeldung finden Sie hier.

Tätigkeitsgebiet: ESG/Nachhaltigkeit/Green Contracts

Veranstalter: eVergabe.de

Adresse: #Online

27.08.2025
#Online
Bauschäden

Bei vielen Bauvorhaben ist der störungsfreie Bauablauf mittlerweile der Ausnahmefall.

Häufig werden Auftraggeber mit Planungs- oder Ausführungsmängeln und Terminüberschreitungen der von ihnen beauftragten Projektbeteiligten konfrontiert, welche mit teils erheblichen Mehrkosten bei der Projektrealisierung einhergehen. In der jüngeren Vergangenheit sind Auftraggeber vermehrt dazu übergegangen, diese Mehrkosten an die verantwortlichen Projektbeteiligten weiter zu belasten. Die Berechtigung hierzu ergibt sich aus dem Werkvertrags- und dem allgemeinen Schuldrecht des BGB bzw. aus der VOB/B. In der Praxis zeigt sich allerdings häufig, dass die Regressierung der Mehrkosten beim jeweiligen Verursacher mangels Einhaltung der rechtlichen Voraussetzungen erschwert wird oder sogar scheitert.

Im Rahmen des Seminars zeigen die Dozenten auf, wie der Auftraggeber beim Auftreten von Mängeln oder der nicht rechtzeitigen Leistungserbringung der von ihm beauftragten Projektbeteiligten reagieren und handeln sollte, um Regressansprüche gegen die haftenden Baubeteiligten zu sichern. Dabei wird anhand von praxisnahen Fallbeispielen besonders auf die formalen Voraussetzungen eingegangen, welche der Auftraggeber zur Wahrung seiner Rechte und Ansprüche schaffen muss. Ferner werden praktische Möglichkeiten zur Schaffung einer aussagekräftigen Dokumentation aufgezeigt. Ziel ist es, projektbegleitend die erforderlichen Voraussetzungen für den späteren Regress von Mehrkosten zu schaffen und somit das Risiko einer erheblichen Steigerung der Projektkosten zu minimieren.

Nähere Informationen zu Programm und Anmeldung finden Sie hier.

Tätigkeitsgebiet: Bauvertragsrecht

Veranstalter: KommunalplusBildung

Adresse: #Online

10.11.2025
#Online
ESG und Nachhaltigkeit im Bau- und Immobiliensektor - Einführung und rechtliche Rahmenbedingungen

Der begriffliche Dreiklang Environmental, Social und Governance (ESG) - also Umwelt, Soziales und Unternehmensführung - bezeichnet die wesentlichen Faktoren, nach denen die Nachhaltigkeit, die ethische Qualität und die sozialen Auswirkungen unternehmerischen Handelns bewertet werden. ESG ist aktuell in aller Munde. Bekanntermaßen ist der Bau- und Immobiliensektor ein erheblicher CO2-Emittent. Daher drängt seit einigen Jahren die EU im Rahmen des Green Deals auf neue Richtlinien und Gesetze, um in diesem Sektor den CO2-Verbrauch zu reduzieren. Ziel ist es, bis 2050 als Kontinent klimaneutral zu sein. Dies ist nur möglich, wenn zum einen schneller der Bestand saniert wird und zum anderen anders neu gebaut wird. Ziel des Seminars ist es, einen ersten Überblick über Nachhaltigkeit und Klimaschutz im Bau- und Immobiliensektor zu erhalten. Inhalt des Seminars sind die wichtigsten Richtlinien und Verordnungen der EU sowie der aktuelle Stand der Gesetzgebung in Deutschland. Daneben werden konkrete Hinweise zur nachhaltigen Vertragsgestaltung und zur eigenen Nachhaltigkeitsstrategie gegeben. Das Seminar ist eine Gemeinschaftsveranstaltung von GIBT Colleg e.V. und Kommunales Bildungswerk e.V.

Nähere Informationen zu Programm und Anmeldung finden Sie hier.

Tätigkeitsgebiet: ESG/Nachhaltigkeit/Green Contracts

Veranstalter: GIBT Studieninstitut

Adresse: #Online

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