
Andreas Berger
Praxisgruppen
Kompetenzteams
Beratungsschwerpunkte
- Bauvertragsrecht
- Architekten- und Ingenieurrecht
- Immobilienrecht
Andreas Berger berät Auftraggeber und Auftragnehmer in allen Fragen des privaten Bau- und Immobilienrechts, sowohl zur Vertragsgestaltung, zum Vertragsmanagement als auch in streitigen Auseinandersetzungen vor Gerichten und Schiedsgerichten. Darüber hinaus begleitet Andreas Berger Grundstücksan- und -verkäufe.
Vita
- Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Potsdam, 2010 bis 2015
- Tätigkeit beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft 2015 bis 2016
- Referendariat am Oberlandesgericht Brandenburg, 2016 bis 2018
- Rechtsanwalt bei Kapellmann seit 2018
Publikationen
Veranstaltungen
Tätigkeitsgebiet: Architekten- und Ingenieurrecht, Bauvertragsrecht
Veranstalter: Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB
Adresse: Atrium des Bürogebäudes am Standort Berlin, SpreePalais am Dom, Anna-Louisa-Karsch-Straße 2, 10178, Berlin
Aufgrund der hohen Nachfrage haben wir uns entschlossen, für unsren Standort in BERLIN einen zweiten Termin festzulegen.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 4. Juli 2019 festgestellt, dass das Preisrecht der HOAI mit seinen verbindlichen Mindest- und Höchstsätzen gegen die Niederlassungsfreiheit verstößt (zum vollständigen Urteilstext). Eine erste Einschätzung der Rechtsfolgen finden Sie in unserer FAQ-Liste.
Das Urteil wirft eine Vielzahl an Fragen zum künftigen Umgang mit der HOAI und der darauf bezugnehmenden Verträge auf, unter anderem:
- Welche Folgen ergeben sich für bestehende Verträge zwischen Auftraggebern und Architekten/Ingenieuren, insbesondere bei Stufenverträgen?
- Wie sollten neu abzuschließende Verträge ausgestaltet werden?
- Welche vergaberechtlichen Auswirkungen bzw. Spielräume ergeben sich aus dem Urteil?
- Wird der Gesetzgeber eine Neuregelung anstreben?
Diese Fragen stellen sich für private und öffentliche Auftraggeber ebenso wie für Architekten und Ingenieure. Wir laden daher herzlich zu unserer Informationsveranstaltung
„EuGH killed the HOAI star“
ein. Die Teilnahme ist kostenfrei. Im Rahmen der Veranstaltung geben wir zunächst einen Überblick über den konkreten Inhalt und die wesentlichen Folgen der Entscheidung des EuGH. Darüber hinaus wollen wir Wege aufzeigen, wie mit der neuen Rechtslage in der Praxis umgegangen werden kann.
Tätigkeitsgebiet: Architekten- und Ingenieurrecht
Anmeldung bei: Nadja Beumer-Stresius
Veranstalter: Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB
Adresse: SpreePalais am Dom, Anna-Louisa-Karsch-Straße 2, D-10178, Berlin
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 4. Juli 2019 festgestellt, dass das Preisrecht der HOAI mit seinen verbindlichen Mindest- und Höchstsätzen gegen die Niederlassungsfreiheit verstößt (zum vollständigen Urteilstext). Eine erste Einschätzung der Rechtsfolgen finden Sie in unserer FAQ-Liste.
Das Urteil wirft eine Vielzahl an Fragen zum künftigen Umgang mit der HOAI und der darauf bezugnehmenden Verträge auf, unter anderem:
- Welche Folgen ergeben sich für bestehende Verträge zwischen Auftraggebern und Architekten/Ingenieuren, insbesondere bei Stufenverträgen?
- Wie sollten neu abzuschließende Verträge ausgestaltet werden?
- Welche vergaberechtlichen Auswirkungen bzw. Spielräume ergeben sich aus dem Urteil?
- Wird der Gesetzgeber eine Neuregelung anstreben?
Diese Fragen stellen sich für private und öffentliche Auftraggeber ebenso wie für Architekten und Ingenieure. Wir laden daher herzlich zu unserer Informationsveranstaltung
„EuGH killed the HOAI star“
ein. Die Teilnahme ist kostenfrei. Im Rahmen der Veranstaltung geben wir zunächst einen Überblick über den konkreten Inhalt und die wesentlichen Folgen der Entscheidung des EuGH. Darüber hinaus wollen wir Wege aufzeigen, wie mit der neuen Rechtslage in der Praxis umgegangen werden kann
Tätigkeitsgebiet: Architekten- und Ingenieurrecht
Anmeldung bei: Nadja Beumer-Stresius
Veranstalter: Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB
Adresse: SpreePalais am Dom, Anna-Louisa-Karsch-Straße 2, D-10178, Berlin