Entwicklungen im Arbeitsrecht – Rück- und Ausblick 2024/2025
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Dr. Kühl, geb. Pockrandt, berät sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in allen Fragestellungen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Sie berät insbesondere bei der Gestaltung von Arbeits- und Geschäftsführerdienstverträgen, betrieblichen Richtlinien sowie Betriebsvereinbarungen und begleitet Unternehmenskäufe bzw. -verkäufe arbeitsrechtlich. Dr. Kühl vertritt ihre Mandanten sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich.
Pockrandt/Rütz, Freiheitsentziehende Maßnahmen in Pflegeeinrichtungen: Was ist erlaubt?, Senioren-Magazin 2024, S. 8
Pockrandt/Ackermann, Die Arbeitsplatzerhaltungspflicht im Rahmen der Energiepreisbremse, Enk-Aktuell 2023, 01069
Pockrandt/Ackermann, Kein Nachholen der innerbetrieblichen Stellenausschreibung im Zustimmungsersetzungsverfahren, DB 2023, S. 1419
Pockrandt/Ackermann, Verstoß gegen Nachweispflichten – Schadensersatzanspruch und dessen Kausalität, DB 2023, S. 1291
Pockrandt/Rütz, Arbeitnehmerüberlassung im stationären Sektor, Die Gynäkologie, Ausgabe 9/2023
Pockrandt/Rütz, Zulässige Abweichungen vom Equal-Pay-Grundsatz durch Tarifvertrag, Deutscher Anwaltsspiegel, 16. August 2023
Pockrandt/Rütz, Zuschläge bei nicht rechtzeitig aufgestellten Dienstplänen – Auslegung des Begriffs „aufstellen“, DB 2023, S. 2248
Pockrandt/Rütz, LAG: Gemeinschaftsbetrieb zwischen Klinikum, Tochtergesellschaft und Medizinischen Versorgungszentrum – Anforderungen und Rechtsfolgen, Urteilsanmerkung zu LAG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23. November 2021 – 4 TaBV 43/19, FD-MedizinR 2023, 818635
Pockrandt/Schröder, Kein Verzicht auf Wertguthaben aus Tarifvertrag durch Ausgleichsquittung, DB 2019, S. 251
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Tätigkeitsgebiet: Arbeitsrecht
Veranstalter: Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB
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