Die ohnehin schon sehr rudimentäre Regelung im EEG 2021 für eine Anschlussförderung von Onshore-Windkraftanlagen (wir berichteten) wird jetzt noch weiter zurechtgestutzt werden. Die Europäische Kommission lässt eine Förderung nur für 2021 zu. Danach müssen die Betreiber sehen, wo sie bleiben.
Oldies but (not) Goldies – Ausgefördert ist ausgefördert, sagt die Kommission!
17. Juni 2021
Im Einzelnen:
Dem Vernehmen nach lässt die Kommission nur über einen eher ungewöhnlichen Winkelzug eine Anschlussförderung für das Jahr 2021 zu. Diese soll als zulässige Maßnahme im Zusammenhang mit der COVID19-Pandemie durchgehen. Aber für alle Folgejahre, d.h. ab dem Jahr 2022, hält die Europäische Kommission eine weitere Förderung wohl für beihilferechtlich unzulässig. Aus ihrer Sicht sei ein wirtschaftlicher Weiterbetrieb auch ohne Anschlussförderung möglich. Das EEG 2021 soll nun auf dieser Grundlage angepasst werden. – Möglicherweise schon in der kommenden Woche.
Die aktuelle Erholung in den Strommarktpreisen spricht natürlich dafür, dass sich das für die betroffenen Betreiber gar nicht so stark auswirken wird. Trotzdem ist das Signal in die Branche, das damit gesendet wird, wenig ermutigend.
Betreiber von Anlagen, deren Förderung in diesem oder in den kommenden Jahren ausläuft, sollten sich also darauf einstellen, dass eine Anschlussförderung über den Marktpreis hinaus nicht gewährt werden wird. Es bleibt abzuwarten, wie sich das auf den Weiterbetrieb von Anlagen und auch Repowering-Vorhaben auswirken wird. Weitere Presseberichte zum Abbau von an sich noch voll funktionsfähigen Altanlagen ohne zeitnahen Ersatz stehen daher zu befürchten.
Unser Kompetenztea Erneuerbare Energien unterstützt Sie gerne dabei rechtzeitig entsprechende Strategien zu entwickeln und verschiedene Wege abzuwägen.