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Beratungsschwerpunkte

Dr. Rietzler berät private und öffentliche Mandanten zu allen verwaltungsrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Realisierung von Bauvorhaben und der Durchführung komplexer Genehmigungsverfahren für Großprojekte. Die Schwerpunkte seiner Beratungstätigkeit liegen hierbei im Bereich des Bauplanungs-, Bauordnungs- und Denkmalschutzrechts sowie im Fachplanungs- und Umweltrecht (insb. Naturschutzrecht, Immissionsschutzrecht, Recht der Umweltprüfungen). Daneben berät Dr. Rietzler zu sämtlichen Fragen des Enteignungs- und Entschädigungsrechts sowie der Sicherung der Grundstücksinanspruchnahme. Weitere Tätigkeitsfelder liegen im Wirtschaftsverwaltungsrecht und im Verfassungsrecht.

Was andere sagen

Empfohlener Anwalt für Umwelt- und Planungsrecht
Legal 500 Deutschland 2023

Genannt als "oft empfohlen“ für Umwelt- und Planungsrecht – „absolut empfehlenswert, Schriftsätze herausragend“, Mandant
JUVE Handbuch 2024/25

Ausgewählte Referenzen

  • Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
  • Beiersdorf AG: Errichtung eines neuen Produktionsstandorts und Logistik-Hubs in Leipzig
  • Daimler Truck AG: Errichtung eines neuen Logistikstandorts in Halberstadt
  • Freiheits- und Einheitsdenkmal Berlin
  • Automobilhersteller: Änderung und Erweiterung eines bestehenden Produktionsstandorts
  • Diverse Vorhabenträger bei der Planfeststellung linearer Infrastrukturvorhaben
  • Verschiedene Projektgesellschaften bei der Planung und Zulassung von Windenergieanlagen
  • Diverse Berliner Wohnungsbaugesellschaften bei der Schaffung von Baurecht 
  • Laufend Prozessbegleitungen in umwelt- und genehmigungsrechtlichen Verwaltungsstreitsachen

Vita

  • Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Konstanz, 2005 bis 2010
  • Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Konstanz, Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Europarecht, 2010 bis 2013
  • Referendariat in Berlin und Paris, 2013 bis 2015
  • Rechtsanwalt bei Linklaters LLP, Praxisgruppe Umwelt- und Planungsrecht, 2016 bis 2018
  • Rechtsanwalt bei Kapellmann seit 2018

Weitere Qualifikationen und Mitgliedschaften

  • Lehrbeauftragter an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin
  • Dozent bei verschiedenen Bildungseinrichtungen
  • Diverse Veröffentlichungen zum Umwelt- und Planungsrecht
  • Mitglied der Gesellschaft für Umweltrecht e.V. und des Bundesverbands Windenergie e.V.

Publikationen

Aufsätze

Rietzler/Wagner, Ausweitung der Rechtsbehelfe im Umweltbereich – Annäherungsversuche an Århus, Publicus, 10.12.21 (zum Beitrag)

Rietzler, Die Mitteilungspflichten von Anlagenbetreibern nach § 31 BImSchG, ImS 2020, 56 ff.

Rietzler, Das Recht der grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung inländischer Vorhaben nach dem neuen UVPG, UVP-report 2019, 91 ff.

Rietzler, Zweite Änderung der Espoo-Konvention in Kraft getreten, UVP-report 2018, 45 ff.

Rietzler/ v. Gayling-Westphal, Aktuelle Entwicklungen im Recht der grenzüberschreitenden UVP nach der Espoo-Konvention, EurUP 2017, 11 ff.

Rietzler/Appel, Artenschutzrecht in der Bundesfachplanung und den anschließenden Planfeststellungsverfahren, NuR 2017, 227 ff.

Rietzler, Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung bei ausländischen Vorhaben im Lichte der Espoo-Konvention, NVwZ 2015, 483 ff.

Rietzler/Weinbuch, Die Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens, JURA 2012, 973 ff. u. JURA 2013, 53 ff.

Rietzler, Rechtliche Grundlage, Grenzen und Kontrolle der Betätigung der Landesbanken, VR 2013, 189 ff.

Rietzler/Falter, Übernahmeansprüche im Naturschutz- und Fachplanungsrecht als Ausprägung ausgleichspflichtiger Inhalts- und Schrankenbestimmungen, DÖV 2012, 308 ff.

Rietzler, Abwägungspflicht durch enteignungsrechtliche Vorwirkung im atomrechtlichen Planfeststellungsverfahren, NVwZ 2011, 333 ff.

Urteilsanmerkungen

Rietzler, Anmerkung zu OVG Bautzen, Urteil vom 21.03.2024, 1 C 2/24 (Immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung von Windenergieanlagen in Nähe zu UNESCO-Kulturdenkmalen), jurisPR-UmwR 9/2024 Anm. 4.

Rietzler, Anmerkung zu VGH München, Urteil vom 20.07.2023, 22 A 22.40030 (Artenschutzrechtliche Ausnahme für ein Forschungsvorhaben betreffend ein Antikollisionssystem an Windenergieanlagen),  jurisPR-UmwR 2/2024 Anm. 3

Rietzler, Anmerkung zu VGH Kassel, Beschluss vom 30.06.2023 – 9 B 2279/21.T (Verlängerung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für Windenergieanlagen), jurisPR-UmwR 10/2023 Anm. 5

Rietzler, Anmerkung zu VG Berlin, Urteil vom 18.05.2020 – 19 K 520.17 (Nachbarrechtsbehelf hemmt Ablauf der Geltungsdauer des Bauvorbescheids), IBR 2020, 1039

Rietzler, Anmerkung zu BVerwG, Urteil vom 26.09.2019 – 7 C 5.18 (Standortbezogene UVP-Vorprüfung: Besonderer Artenschutz kann unberücksichtigt bleiben), IBR 2020, 1021

Rietzler, Anmerkung zu VG Gießen, Urteil vom 22.01.2020  – 1 K 6019/18.GI (Unanwendbarkeit des Ausnahmetatbestands des § 45 Abs. 7 Satz 1 Nr. 5 BNatSchG auf europäische Vogelarten), jurisPR-UmwR 4/2020 Anm. 2

Rietzler, Anmerkung zu BVerfG, Beschluss vom 23.10.2018 - 1 BvR 595/14, 1 BvR 2523/13 (Verfassungsmäßigkeit der naturschutzfachlichen Einschätzungsprärogative im Artenschutzrecht), jurisPR-UmwR 1/2019 Anm. 1

Rietzler, Anmerkung zu BVerwG, Urteil vom 24.05.2018 - 4 C 4.17 (Unterlassene UVP: Fehlerbehebung auch bei bereits errichteten Vorhaben möglich), IBR 2019, 43

Rietzler, Anmerkung zu BVerwG, Urteil vom 03.05.2017 – 9 A 14/16 (Planfeststellungsbeschluss für die Rheinbrücke in Leverkusen), jurisPR-UmwR 5/2018 Anm. 1

Rietzler, Anmerkung zu BVerwG, Urteil vom 06.04.2017 - 4 A 2/16 (Verfassungsmäßigkeit des § 2 EnLAG; Belange landwirtschaftlicher Betriebe beim Energieleitungsausbau), jurisPR-UmwR 7/2017 Anm. 4.

Rietzler, Anmerkung zu BVerwG, Urteil vom 22.11.2016 - 9 A 25/15 (Anforderungen an planfestgestellte Baustraßen und an trassennahe Ersatzmaßnahmen unter Berücksichtigung der Agrarklausel), jurisPR-UmwR 2/2017 Anm. 1.

Rietzler, Anmerkung zu VGH BW, Beschluss vom 02.08.2011 -8 S 1516/11 (Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens), VBIBW 2012, 33f.

Sonstige

Rietzler/Schmidt/Sailer, Mögliche Rechtsfolgen des Ablaufs der Genehmigungsfrist des § 10 Abs. 6a BImSchG, Kurzgutachten, 2022

Rietzler/Bender, Kommunales Bau- und Planungsrecht Berlin, 2020, 150 Seiten (Hrsg.: Kommunalpolitisches Bildungswerk e.V. Berlin)

Rietzler, Fundamentos jurídicos, límites y control de la actividad de los bancos de los estados federados en la república federal de Alemania, Revista IUSTA No. 40 (2014), 39 ff.

Rietzler, Online-Durchsuchungen mit Folgen, VBIBW 2013, 37 f. (Aufgabe), 76 ff. (Lösung)

Veranstaltungen

28.11.2024
Planung und Genehmigung von Elektrolyseuren für die Wasserstoff-Produktion

Dr. Andreas Rietzler (Standort Berlin), wird im Rahmen der zweitätigen Veranstaltung am ersten Tag einen Vortrag zum Thema Baurechtliche Fragestellung bei der Zulassung von Elektroyseuren für die H2-Produktion halten.

Das Element „Wasserstoff“ wird eine Schlüsselrolle in der Energie-wende einnehmen. Dies ist allgemein anerkannt. Die Bundesregierung hatte im Juli 2023 die „Nationale Wasserstoffstrategie“ fortgeschrieben. Danach wird bis spätestens 2030 eine Elektrolyseleistung für die Wasserstoffproduktion in einer Größenordnung von mindestens 10 GW angestrebt. Andere Quellen gehen von noch wesentlich größeren Kapazitäten aus, um neben dem industriellen Sektor den prognostizierten Wasserstoffbedarf auch im Verkehrs- und Wärmesektor decken zu können. Dazu müssen kurzfristig erhebliche Elektro-lysekapazitäten aufgebaut werden.

Die Errichtung und der Betrieb einer Anlage zur Herstellung von Wasserstoff unterliegt dem Immissionsschutzrecht und muss vorab genehmigt werden. Dabei müssen gegebenenfalls auch europäische Vorschriften berücksichtigt werden. Insbesondere die Europäische Industrieemissions-Richtlinie (IED), die bei diesen Anlagentypen ab einer gewissen Größe anzuwenden ist. Diese ist novelliert unter anderem mit dem Ziel, dass die Zulassungen erleichtert werden und nur noch große Einheiten unter die IED fallen. Das Bundes Umweltministerium arbeitet aktuell an einer schnellen Umsetzung der EU vorgaben. Darüber hinaus können diese Anlagentypen auch optional nach dem Energiewirtschafts-Gesetz (EnWG) planfestgestellt wer-den. Dies ist Neuland im Umwelt- und Energierecht und wirft viele noch offene Fragen auf, die zu klären sind, um diese klimafreundlichen Projekte unbürokratisch und zügig realisieren zu können. Die Veranstaltung bietet hier Hilfestellungen an. Neben der Beantwortung von rechtlichen Fragestellungen und der Behandlung von Zweifelsfragen werden technische und regulatorische Rahmenbedingungen vermittelt. Darüber hinaus werden anhand mehrerer Praxisbei-spiele Tipps zu Beschleunigung von Genehmigungsverfahren präsentiert. Wichtige Fragenkomplexe der Fachtagung sind:

Welche immissionsschutzrechtlichen Anforderungen sind für die genehmigungsrechtliche Einstufung zu berücksichtigen?

  • Welche Empfehlungen geben die LAI Ausschüsse „Rechtsfragen, Umsetzung und Vollzug“ (RUV) sowie „Anlagenbezogener Immissionsschutz/ Störfallvorsorge“ (AISV)?
  • Für welche Elektrolyseure gilt das Europäischen Anlagenzulassungsrechts bzw. die Europäische Industrieemissions-Richtlinie (IED)?
  • Wann muss eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) als unselbständiger Teil in des Genehmigungsverfahren integriert wer-den?
  • Welche planungsrechtlichen Voraussetzungen müssen gegeben sein?
  • Welche sicherheitstechnischen Anforderungen und Regelwerke sind zu berücksichtigen?
  • Wie führe ich Zulassungsverfahren mit den aktuell geltenden Verfahrensbeschleunigungsinstrumenten optimal durch und welche besonderen Herausforderungen sind zu meistern?
  • Welche Praxistipps für ein schlankes, aber rechtssicheres Zulassungsverfahren können mitgeteilt werden? Welche Optimierungsmöglichkeiten gibt es?
  • Welche Möglichkeiten bestehen, externen Sachverstand optimal in das Zulassungsverfahren zu integrieren und wie sind die Erfahrungen in einzelnen Zulassungsbehörden?
  • Was ist von der aktuellen Novellierung des BImSchGs zu erwarten, wonach die Genehmigungsverfahren erheblich beschleunigt werden sollen?
  • Welche LAI Hilfestellungen sind dazu aktuell in Bearbeitung?

Diese und weitere Themen werden im Rahmen der Veranstaltung behandelt. Dabei wird den TeilnehmerInnen ausreichend Zeit eingeräumt, den vortragenden Fachexperten Fragen zu stellen und diese mit allen TeilnehmerInnen zu diskutieren.

Nähere Informationen zu Programm und Anmeldung finden Sie hier

Tätigkeitsgebiet: Öffentliches Recht

Veranstalter: BEW - Das Bildungszentrum für die Ver- und Entsorgungswirtschaft gGmbH

Adresse: Hybrid

18.02.2025
Artenschutzrecht in der Vorhabenzulassung. Rechtliche Grundlagen und Praxisfragen

Das Artenschutzrecht gilt als eines der Nadelöhre jeder größeren Projektentwicklung. In dem Grundlagen-Seminar werden unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung insbesondere die Verbote und die Privilegierungsregelungen des besonderen Artenschutzrechts beleuchtet, Anforderungen an CEF- und FCS-Maßnahmen sowie Möglichkeiten ihrer rechtlichen Sicherung behandelt und die Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahme von den artenschutzrechtlichen Zugriffsverboten erläutert. Auch auf die artenschutzrechtlichen Sonderregelungen für Windenergieanlagen (§§ 45b ff. BNatSchG), das allgemeine Artenschutzrecht und das Umweltschadensrecht (Biodiversitätsschaden) wird eingegangen. Das Seminar ist eine Gemeinschaftsveranstaltung von GIBT Colleg e.V. und Kommunales Bildungswerk e.V.

Nähere Informationen zu Programm und Anmeldung finden Sie hier.

Tätigkeitsgebiet: Öffentliches Recht

Veranstalter: Kommunales Bildungswerk e.V.

Adresse: Hybrid

13.05.2025
Artenschutzrecht in der Vorhabenzulassung. Rechtliche Grundlagen und Praxisfragen

Das Artenschutzrecht gilt als eines der Nadelöhre jeder größeren Projektentwicklung. In dem Grundlagen-Seminar werden unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung insbesondere die Verbote und die Privilegierungsregelungen des besonderen Artenschutzrechts beleuchtet, Anforderungen an CEF- und FCS-Maßnahmen sowie Möglichkeiten ihrer rechtlichen Sicherung behandelt und die Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahme von den artenschutzrechtlichen Zugriffsverboten erläutert. Auch auf die artenschutzrechtlichen Sonderregelungen für Windenergieanlagen (§§ 45b ff. BNatSchG), das allgemeine Artenschutzrecht und das Umweltschadensrecht (Biodiversitätsschaden) wird eingegangen. Das Seminar ist eine Gemeinschaftsveranstaltung von GIBT Colleg e.V. und Kommunales Bildungswerk e.V.

Nähere Informationen zu Programm und Anmeldung finden Sie hier.

Tätigkeitsgebiet: Öffentliches Recht

Veranstalter: Kommunales Bildungswerk e.V.

Adresse: Hybrid

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