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Praxisgruppen
Beratungsschwerpunkte
- Öffentliches Recht
Dr. Rietzler berät private und öffentliche Mandanten zu allen verwaltungsrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Realisierung von Bauvorhaben und der Durchführung komplexer Genehmigungsverfahren für Großprojekte. Die Schwerpunkte seiner Beratungstätigkeit liegen hierbei im Bereich des Bauplanungs-, Bauordnungs- und Denkmalschutzrechts sowie im Fachplanungs- und Umweltrecht (insb. Naturschutzrecht, Immissionsschutzrecht, Recht der Umweltprüfungen). Daneben berät Dr. Rietzler zu sämtlichen Fragen des Enteignungs- und Entschädigungsrechts sowie der Sicherung der Grundstücksinanspruchnahme. Weitere Tätigkeitsfelder liegen im Wirtschaftsverwaltungsrecht und im Verfassungsrecht.
Was andere sagen
Empfohlener Anwalt für Umwelt- und Planungsrecht
Legal 500 Deutschland 2023
Ausgewählte Referenzen
- Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
- Beiersdorf AG: Errichtung eines neuen Produktionsstandorts und Logistik-Hubs in Leipzig
- Daimler Truck AG: Errichtung eines neuen Logistikstandorts in Halberstadt
- Freiheits- und Einheitsdenkmal Berlin
- Automobilhersteller: Änderung und Erweiterung eines bestehenden Produktionsstandorts
- Diverse Vorhabenträger bei der Planfeststellung linearer Infrastrukturvorhaben
- Verschiedene Projektgesellschaften bei der Planung und Zulassung von Windenergieanlagen
- Diverse Berliner Wohnungsbaugesellschaften bei der Schaffung von Baurecht
- Laufend Prozessbegleitungen in umwelt- und genehmigungsrechtlichen Verwaltungsstreitsachen
Vita
- Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Konstanz, 2005 bis 2010
- Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Konstanz, Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Europarecht, 2010 bis 2013
- Referendariat in Berlin und Paris, 2013 bis 2015
- Rechtsanwalt bei Linklaters LLP, Praxisgruppe Umwelt- und Planungsrecht, 2016 bis 2018
- Rechtsanwalt bei Kapellmann seit 2018
Weitere Qualifikationen und Mitgliedschaften
- Lehrbeauftragter an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin
- Dozent bei verschiedenen Bildungseinrichtungen
- Diverse Veröffentlichungen zum Umwelt- und Planungsrecht
- Mitglied der Gesellschaft für Umweltrecht e.V. und des Bundesverbands Windenergie e.V.
Publikationen
Rietzler/Wagner, Ausweitung der Rechtsbehelfe im Umweltbereich – Annäherungsversuche an Århus, Publicus, 10.12.21 (zum Beitrag)
Rietzler, Die Mitteilungspflichten von Anlagenbetreibern nach § 31 BImSchG, ImS 2020, 56 ff.
Rietzler, Das Recht der grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung inländischer Vorhaben nach dem neuen UVPG, UVP-report 2019, 91 ff.
Rietzler, Zweite Änderung der Espoo-Konvention in Kraft getreten, UVP-report 2018, 45 ff.
Rietzler/ v. Gayling-Westphal, Aktuelle Entwicklungen im Recht der grenzüberschreitenden UVP nach der Espoo-Konvention, EurUP 2017, 11 ff.
Rietzler/Appel, Artenschutzrecht in der Bundesfachplanung und den anschließenden Planfeststellungsverfahren, NuR 2017, 227 ff.
Rietzler, Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung bei ausländischen Vorhaben im Lichte der Espoo-Konvention, NVwZ 2015, 483 ff.
Rietzler/Weinbuch, Die Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens, JURA 2012, 973 ff. u. JURA 2013, 53 ff.
Rietzler, Rechtliche Grundlage, Grenzen und Kontrolle der Betätigung der Landesbanken, VR 2013, 189 ff.
Rietzler/Falter, Übernahmeansprüche im Naturschutz- und Fachplanungsrecht als Ausprägung ausgleichspflichtiger Inhalts- und Schrankenbestimmungen, DÖV 2012, 308 ff.
Rietzler, Abwägungspflicht durch enteignungsrechtliche Vorwirkung im atomrechtlichen Planfeststellungsverfahren, NVwZ 2011, 333 ff.
Rietzler, Anmerkung zu VGH München, Urteil vom 20.07.2023, 22 A 22.40030 (Artenschutzrechtliche Ausnahme für ein Forschungsvorhaben betreffend ein Antikollisionssystem an Windenergieanlagen), jurisPR-UmwR 2/2024 Anm. 3
Rietzler, Anmerkung zu VGH Kassel, Beschluss vom 30.06.2023 – 9 B 2279/21.T (Verlängerung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für Windenergieanlagen), jurisPR-UmwR 10/2023 Anm. 5
Rietzler, Anmerkung zu VG Berlin, Urteil vom 18.05.2020 – 19 K 520.17 (Nachbarrechtsbehelf hemmt Ablauf der Geltungsdauer des Bauvorbescheids), IBR 2020, 1039
Rietzler, Anmerkung zu BVerwG, Urteil vom 26.09.2019 – 7 C 5.18 (Standortbezogene UVP-Vorprüfung: Besonderer Artenschutz kann unberücksichtigt bleiben), IBR 2020, 1021
Rietzler, Anmerkung zu VG Gießen, Urteil vom 22.01.2020 – 1 K 6019/18.GI (Unanwendbarkeit des Ausnahmetatbestands des § 45 Abs. 7 Satz 1 Nr. 5 BNatSchG auf europäische Vogelarten), jurisPR-UmwR 4/2020 Anm. 2
Rietzler, Anmerkung zu BVerfG, Beschluss vom 23.10.2018 - 1 BvR 595/14, 1 BvR 2523/13 (Verfassungsmäßigkeit der naturschutzfachlichen Einschätzungsprärogative im Artenschutzrecht), jurisPR-UmwR 1/2019 Anm. 1
Rietzler, Anmerkung zu BVerwG, Urteil vom 24.05.2018 - 4 C 4.17 (Unterlassene UVP: Fehlerbehebung auch bei bereits errichteten Vorhaben möglich), IBR 2019, 43
Rietzler, Anmerkung zu BVerwG, Urteil vom 03.05.2017 – 9 A 14/16 (Planfeststellungsbeschluss für die Rheinbrücke in Leverkusen), jurisPR-UmwR 5/2018 Anm. 1
Rietzler, Anmerkung zu BVerwG, Urteil vom 06.04.2017 - 4 A 2/16 (Verfassungsmäßigkeit des § 2 EnLAG; Belange landwirtschaftlicher Betriebe beim Energieleitungsausbau), jurisPR-UmwR 7/2017 Anm. 4.
Rietzler, Anmerkung zu BVerwG, Urteil vom 22.11.2016 - 9 A 25/15 (Anforderungen an planfestgestellte Baustraßen und an trassennahe Ersatzmaßnahmen unter Berücksichtigung der Agrarklausel), jurisPR-UmwR 2/2017 Anm. 1.
Rietzler, Anmerkung zu VGH BW, Beschluss vom 02.08.2011 -8 S 1516/11 (Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens), VBIBW 2012, 33f.
Rietzler/Schmidt/Sailer, Mögliche Rechtsfolgen des Ablaufs der Genehmigungsfrist des § 10 Abs. 6a BImSchG, Kurzgutachten, 2022
Rietzler/Bender, Kommunales Bau- und Planungsrecht Berlin, 2020, 150 Seiten (Hrsg.: Kommunalpolitisches Bildungswerk e.V. Berlin)
Rietzler, Fundamentos jurídicos, límites y control de la actividad de los bancos de los estados federados en la república federal de Alemania, Revista IUSTA No. 40 (2014), 39 ff.
Rietzler, Online-Durchsuchungen mit Folgen, VBIBW 2013, 37 f. (Aufgabe), 76 ff. (Lösung)
Veranstaltungen
Tätigkeitsgebiet: Energierecht, ESG/Nachhaltigkeit/Green Contracts
Veranstalter: BWE
Adresse: Weimar, congress centrum weimarhalle
Vortrag: Denkmalschutz vs. Windenergie - Neues aus Rechtsprechung und Gesetzgebung
(Dr. Andreas Rietzler)
Der denkmalrechtliche Umgebungsschutz stellt die Projektierung von Windenergieanlagen nicht selten vor große Herausforderungen. Bei Konflikten mit dem Ausbau der Windenergie hat die Rechtsprechung bislang in aller Regel zugunsten des Denkmalschutzes entschieden. Nachdem der Gesetzgeber in den letzten zwei Jahren versch. Sondergesetze für den Ausbau der Erneuerbaren erlassen hat, liegen inzwischen erste obergerichtliche Entscheidungen vor, die der Realisierung von WEA den Vorzug gegenüber den Belangen des Denkmalschutzes geben. Der Vortrag gibt einen Überblick über die jüngsten Entwicklungen.
Vortrag: Transaktionen, Kooperationen, Gemeinschaftsunternehmen und Co. - 10 Fallstrike, die Sie im Blick haben sollten
(Dr. Julia Wiemer, LL.M.)
Tätigkeitsgebiet: Energierecht
Veranstalter: Branchentag Windenergie NRW
Adresse: Wissenschaftspark Gelsenkirchen
Im Rahmen des eintägigen Grundlagenseminars soll ein Überblick zum Umgang mit den gewerblichen Belagen im Rahmen der Bauleitplanung sowie zur Beurteilung und Bewältigung etwaiger Konflikte gegeben werden.
Für weitere Informationen sowie zur Anmeldungfolgen Sie gerne diesem Link!
Tätigkeitsgebiet: Bauvertragsrecht
Veranstalter: Institut für Städtebau Berlin
Adresse: #Online