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Praxisgruppen

Beratungsschwerpunkte

Dr. Feller berät schwerpunktmäßig Auftraggeber und Bieter bei europaweiten und nationalen Vergabeverfahren zu allen Fragen des Vergaberechts und vertritt diese in Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern und den Vergabesenaten der Oberlandesgerichte. Besondere Erfahrung hat Dr. Feller unter anderem bei der Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für Infrastrukturvorhaben und kommunale Bauprojekte. Dr. Feller begleitet Bauprojekte von der Planung bis zur Fertigstellung und berät diese auch bau- und bauvertragsrechtlich.

Ein weiterer Schwerpunkt der Tätigkeit Dr. Fellers ist die Beratung von Beihilfegebern und Beihilfeempfängern zu spezialisierten Fragen des EU-Beihilferechts, die Begleitung von Beihilfe-Notifizierungsverfahren vor der Europäischen Kommission und die Vertretung von Beihilfegebern und Beihilfeempfängern vor den Gerichten der Europäischen Union. Über besondere Expertise verfügt Dr. Feller bei Beihilfen für die Finanzierung großer Infrastrukturprojekte (insbesondere Beihilfen für Hafeninfrastrukturen) und bei Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen.

Dr. Feller berät zudem Zuwendungsgeber und Zuwendungsempfänger bei der Inanspruchnahme, Ausgestaltung und Gewährung von Fördermitteln.

Ausgewählte Referenzen

Vergaberecht:

  • Beratung verschiedener Kommunen in Schleswig-Holstein bei der Vergabe von Planungs- und Bauleistungen (u.a. Errichtung einer Seebrücke, Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses, Sanierung und Umbau einer Schule, Ersatzneubau einer Bahnhofsbrücke)
  • Beratung einer Hafenbetreibergesellschaft zu verschiedenen Vergabeverfahren zur Beschaffung von Planungs- und Bauleistungen bei der Neugestaltung von Kaimauern
  • Beratung eines Krankenhauses bei der Vergabe von Bauleistungen für den Neubau eines OP-Saals
  • Beratung eines öffentlichen Auftraggebers bei der Beschaffung von Diesel/Seehafendiesel
  • Beratung verschiedener privater Zuwendungsempfänger zur Einhaltung und Umsetzung zuwendungsrechtlicher Vergabepflichten
  • Vertretung von öffentlichen Auftraggebern und Bietern vor Vergabekammern

Beihilferecht:

  • Beratung einer Hafenbetreibergesellschaft zur Inanspruchnahme von Beihilfen für die Errichtung von zwei LNG-Terminals
  • Beratung einer Landeswohnungsbaugesellschaft bei der Erstellung eines Betrauungsaktes, der Einbringung von Grundstücken und der Erbringung der DAWI des sozialen Wohnungsbaus
  • Beratung einer Kommune bei der Inanspruchnahme von Beihilfen für ein Schwimmbad
  • Beratung einer kommunalen Gesellschaft zur Rückforderung von Beihilfen

Zuwendungsrecht:

  • Beratung von Zuwendungsempfängern bei der Inanspruchnahme von Corona-Überbrückungshilfen
  • Beratung von Zuwendungsempfängern bei der Inanspruchnahme von Zuwendungen für die Errichtung von Kindertagesstätten
  • Beratung eines Zuwendungsempfängers bei der Inanspruchnahme von Zuwendungen aus dem Innovationsprogramm Zukunft Bau Forschungsförderung
  • Beratung eines Zuwendungsempfängers bei der Rückforderung von Fördermitteln

Vita

  • Studium der Rechtswissenschaften an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg, 2007 bis 2013
  • Begleitstudium im Europarecht an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg (Europajurist Univ. Würzburg), 2007bis 2013
  • Masterstudiengang im Europarecht an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg (LL.M. Eur.), 2013 bis 2016
  • Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg (Prof. Dr. Kyrill-Alexander Schwarz), 2014 bis 2017
  • Referendariat am Oberlandesgericht Bamberg, u.a. mit Station bei einer deutschen Wirtschaftskanzlei in Hamburg, 2016 bis 2019
  • Promotion zum kommunalen Finanz- und Steuerrecht (magna cum laude), 2019
  • Rechtsanwalt für EU-Beihilferecht, Vergaberecht und Zuwendungsrecht in einer deutschen Großkanzlei, 2019 bis 2024
  • Rechtsanwalt bei Kapellmann, seit April 2024

 

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