Dr. Victor Vogt
Fachanwalt für Vergaberecht
Dr. Vogt berät private und öffentliche Mandanten umfassend im Vergaberecht. Er begleitet öffentliche Auftraggeber sowie Sektorenauftraggeber bei der Konzeption und Vorbereitung von Ausschreibungen sowie der Durchführung komplexer Beschaffungsvorgänge. Einen weiteren Beratungsschwerpunkt bildet die rechtssichere Ausgestaltung von Inhouse-Konstellationen für die öffentliche Hand.
Zudem unterstützt Dr. Vogt regelmäßig Unternehmen bei der Teilnahme an Vergabeverfahren sowie bei der Wahrung und Durchsetzung ihrer Bieterrechte. Oberhalb der EU-Schwellenwerte führt er bundesweit Nachprüfungsverfahren vor den zuständigen Vergabekammern und Oberlandesgerichten. Bei nationalen Ausschreibungen vertritt er die Unternehmen in einstweiligen Verfügungsverfahren vor den Landgerichten.
Darüber hinaus berät er sowohl öffentliche Auftraggeber als auch Unternehmen im Zusammenhang mit Informationsansprüchen nach den Informationsfreiheitsgesetzen des Bundes und der Länder im Kontext öffentlicher Ausschreibungen.
Ausgewählte Referenzen
- Charité - Universitätsmedizin Berlin: Konzeption, Vorbereitung und Durchführung der Vergabeverfahren zur Beschaffung der Architekten- und Ingenieurleistungen sowie rechtliche Begleitung der Vergabe der Bauleistungen für den Neubau des Deutschen Herzzentrums der Charité (DHZC)
- Mehrere Kliniken der Maximalversorgung bundesweit: Ständige vergaberechtliche Beratung bei der Beschaffung von Bauleistungen sowie Liefer- und Dienstleistungen u.a. im Bereich Medizintechnik und IT, auch im Zusammenhang mit einer Förderung nach dem KHZG
- Kommunen in Brandenburg: Beratung bei der Beschaffung von Verpflegungsdienstleistungen für Schulen und Kindergärten
- Diverse öffentliche Auftraggeber in unterschiedlichen Bereichen: Beratung zur Gestaltung von Inhouse-Vergaben
- Diverse Bieterunternehmen sowie öffentliche Auftraggeber: Beratung bei der Durchführung von Vergabeverfahren zur Beschaffung von Briefdienstleistungen
Vita
- Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin und der Universität Oslo, 2010 bis 2016
- Wissenschaftliche Mitarbeit in einer Wirtschaftskanzlei im Bereich öffentliches Wirtschaftsrecht / Vergaberecht in Berlin und London (Short Term-Secondment), 2016 bis 2017
- Promotion zu einem vergaberechtlichen Thema an der Freien Universität Berlin, 2016 bis 2019
- Referendariat am Kammergericht, 2019 bis 2021, mit Stationen u.a. bei Kapellmann, am Landgericht Berlin, im Bundesministerium des Innern, Heimat und Bau sowie im Bundeskanzleramt
- Rechtsanwalt bei Kapellmann seit 2021
Praxisgruppen
Kompetenzteams
Beratungsschwerpunkte
- Vergaberecht
Publikationen
Vogt/Ehbets, Der Durchgriff vergaberechtlicher Grundsätze auf die (Bau-)Vertragsgestaltung und -abwicklung, RInPrax 2025, 335 ff.
Freiberg/Vogt, Entscheidungsspielraum und Grenzen bei Festlegung von Eignungskriterien, NZBau 2022, 642
Vogt/Vogt, Gerichtliche Mediation in Strafvollzugssachen (GMS) – konsensuale Konfliktbearbeitung im gerichtlichen Verfahren - eine Alternative? Neue Kriminalpolitik 1/2015, 81
Vogt, Auswahl bestgeeigneter Bewerber. Unterkriterien sind bekanntzumachen! Anm. zu VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 21.07.2025 - 1 VK 7/25, VPR 2025, 151
Vogt, Hinweis auf E-Mail-Versand schließt Zustellung über Vergabeplattform aus! Anmerkung zu VK Südbayern, Beschluss vom 23.05.2023 - 3194.Z3-3_01-22-63, IBR 2023, 530
Vogt, Kommunikation nur über Vergabeplattform: Keine Nachforderung per E-Mail! Anmerkung zu VK Sachsen, Beschluss vom 14.04.2023 - 1/SVK/003-23, IBR 2023, 473
Geitel/Vogt, Fast alles ist Sektoren(hilfs-)tätigkeit!, Anm. zu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.08.2022 - Verg 50/21, VPR 2022, 96, IBR 2022, 527
Vogt, Preisgestaltung ist vertrauliches Geschäftsgeheimnis! Anmerkung zu VG Aachen, Beschluss vom 08.08.2022 - 8 K 4232/18, IBR 2022, 581
Vogt, IFG-Zugang zur Dokumentation eines Vergabeverfahrens besteht! Anmerkung zu VG Berlin, Urteil vom 08.12.2021 - 2 K 48/20, VPR 2022, 111
Vogt, Nachunternehmer schulden eigenen Werkerfolg! Anmerkung zu VK Hamburg, Beschluss vom 11.11.2021 - BR 60.29-319/2021, VPR 2022, 25
Geitel/Vogt, Kein Rechtsschutz vor dem Verfassungsgericht nach Zuschlagserteilung, Anmerkung zu VerfGH des Landes Berlin, Beschluss vom 26.02.2020, VerfGH 20A/20, Vergabeblog.de vom 07/05/2020, Nr.43951
Bartelt/Vogt, Elektronische Textform erfordert keine (handschriftliche) Unterschrift! IBR 2020, 142