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Praxisgruppen

Beratungsschwerpunkte

Dr. Vogt berät schwerpunktmäßig private und öffentliche Mandanten zu Fragestellungen im Vergaberecht. Er unterstützt Unternehmen bei der Teilnahme an Vergabeverfahren sowie der Durchsetzung ihrer Bieterrechte. Ferner begleitet er Auftraggeber bei der Konzeptionierung von öffentlichen Ausschreibungen sowie der Durchführung komplexer Beschaffungsvorgänge. 

Vita

  • Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin und der Universität Oslo, 2010 bis 2016
  • Wissenschaftliche Mitarbeit in einer Wirtschaftskanzlei im Bereich öffentliches Wirtschaftsrecht / Vergaberecht in Berlin und London (Short Term-Secondment), 2016 bis 2017
  • Promotion zu einem vergaberechtlichen Thema an der Freien Universität Berlin, 2016 bis 2019 
  • Referendariat am Kammergericht, 2019 bis 2021, mit Stationen u.a. bei Kapellmann, am Landgericht Berlin, im Bundesministerium des Innern, Heimat und Bau sowie im Bundeskanzleramt
  • Rechtsanwalt bei Kapellmann seit 2021

Publikationen

Aufsätze

Freiberg/Vogt, Entscheidungsspielraum und Grenzen bei Festlegung von Eignungskriterien, NZBau 2022, 642

Vogt/Vogt, Gerichtliche Mediation in Strafvollzugssachen (GMS) – konsensuale Konfliktbearbeitung im gerichtlichen Verfahren - eine Alternative? Neue Kriminalpolitik 1/2015, 81

Urteilsanmerkungen

Vogt, Hinweis auf E-Mail-Versand schließt Zustellung über Vergabeplattform aus! Anmerkung zu VK Südbayern, Beschluss vom 23.05.2023 - 3194.Z3-3_01-22-63, IBR 2023, 530

Vogt, Kommunikation nur über Vergabeplattform: Keine Nachforderung per E-Mail! Anmerkung zu VK Sachsen, Beschluss vom 14.04.2023 - 1/SVK/003-23, IBR 2023, 473

Geitel/Vogt, Fast alles ist Sektoren(hilfs-)tätigkeit!, Anm. zu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.08.2022 - Verg 50/21, VPR 2022, 96, IBR 2022, 527

Vogt, Preisgestaltung ist vertrauliches Geschäftsgeheimnis! Anmerkung zu VG Aachen, Beschluss vom 08.08.2022 - 8 K 4232/18, IBR 2022, 581

Vogt, IFG-Zugang zur Dokumentation eines Vergabeverfahrens besteht! Anmerkung zu VG Berlin, Urteil vom 08.12.2021 - 2 K 48/20, VPR 2022, 111

Vogt, Nachunternehmer schulden eigenen Werkerfolg! Anmerkung zu VK Hamburg, Beschluss vom 11.11.2021 - BR 60.29-319/2021, VPR 2022, 25

Bartelt/Vogt, Elektronische Textform erfordert keine (handschriftliche) Unterschrift! IBR 2020, 142

Geitel/Vogt, Kein Rechtsschutz vor dem Verfassungsgericht nach Zuschlagserteilung, Anmerkung zu VerfGH des Landes Berlin, Beschluss vom 26.02.2020, VerfGH 20A/20, Vergabeblog.de vom 07/05/2020, Nr.43951