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Umwelt- und Transformationsförderung

Die Umstellung auf umweltfreundliche Energieträger, Produktionsprozesse, Technologien und Verkehrsmittel bedarf vielfach einer staatlichen Unterstützung. Um einen zusätzlichen Anreiz zu geben, setzen Bund, Länder und Kommunen sowie die EU zahlreiche Förderprogramme auf. Förderungen erhalten insbesondere innovative Unternehmen und Unternehmen, die frühzeitig bereit sind, neue Technologien zu nutzen.

Wir beraten zu Fragen des europäischen Beihilferechts und des deutschen Zuwendungsrechts. Dabei unterstützen wir sowohl die Fördermittelgeber bei der rechtskonformen Gestaltung der Programme als auch die potenziellen Empfänger hinsichtlich der Anforderungen für die Antragstellung und die Umsetzung. Darüber hinaus beraten wir Empfänger von unmittelbaren EU-Förderungen auf Grundlage von europäischen Förderprogrammen.

Beratungsschwerpunkte

Ausgewählte Referenzen

Thyssenkrupp

EU-beihilfe- und zuwendungsrechtliche Beratung zu Dekarbonisierung der Stahlherstellung

Verband im Sektor der Erneuerbare Energien

Beratung zu neuen EU-beihilferechtlichen Instrumenten für die Transformationsförderung

Energieunternehmen

Unterstützung hinsichtlich Förderung eines Konsortiums im Bereich Wasserkraft

Energieunternehmen

Vertretung in Beihilfeverfahren wegen Förderung des Ausbaus der Fernwärmeinfrastruktur

Bundesland

Beratung zur EU-beihilferechtskonformen Gestaltung von Förderprogrammen im Bereich Mobilität

Das Kernteam

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