Wasserkraft
Die Energiewende vollzieht sich im Spannungsfeld zwischen Versorgungssicherheit, wirtschaftlicher Machbarkeit und Klimaschutz.
Wasserkraftwerke und Pumpspeicherkraftwerke sind notwendige technische Ergänzungen die im Rahmen der Energiewende Bedeutung erlangen werden. Das Wasser ist als Speichermedium abhängig von der Topografie ein denkbarer Energiespeicher, auf den die Energiewende angewiesen ist.
Wasserkraftwerke sind aber auch etwas Weiteres: Anspruchsvolle Bauwerke. Von daher ist es notwendig, bei der Ausschreibung, aber auch der Planung und vertraglicher Umsetzung die Ziele der Maßnahme angemessene rechtlich abzubilden.
Als Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte haben wir verschiedene Projekte bei der Vergabe, Vertragsgestaltung und Vertragsverhandlung im Bereich Wasserkraftwerken und Wasserbau umgesetzt. Inhaltlich haben wir insbesondere Auftraggeber beraten, und die erforderlichen Verträge auf das technologische und unternehmerische Ziel abgestimmt.
Dabei setzen wir, wie bei der Ausschreibung und Vergabe anderer Bauvorhaben, standardisierte Prozesse ein, die Zeit- und Kostenvorteile bieten, die andererseits aber ausreichend Raum lassen, um die auftraggeber-spezifischen Anforderungen umzusetzen.
Unsere Leistungen bieten wir je nach Wunsch als „Rundum-Sorglos-Paket“, also als juristisches Projektmanagement, oder auch als Beratung oder Verhandlung in Leistungsausschnitten, z.B. nur die Vertragsverhandlungen, oder zu Einzelfragen an.
Unsere Leistungsmatrix umfasst das gesamte Bild eines Bauprojekts bis hin zu. Solche Lösungen stellen wir auf Wunsch in Form von Workshops dem Projektteam vor, um eine rechtssichere Umsetzung zu gewährleisten.